Besondere Ausgleichsregelungen (BesAR) Energiemanagement

Für im internationalen Wettbewerb stehende, stromintensive Unternehmen gelten Sonderregelungen für die Beteiligung an den Förderkosten für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien – die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung (BesAR). Sie begrenzt die zu zahlende EEG-Umlage ab der 1. GWh. Die Regelungen und Anforderungen dazu sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2017 zu finden. Bis zum 30. Juni können Unternehmen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, insofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Anforderungsnachweis

Als Nachweis bzgl. der Anforderungen zur Energieeffizienz gelten für Unternehmen mit einem Stromverbrauch > 5GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr:

  • Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle
  • Validierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS durch Umweltgutachter
  • Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 1GWh bis 5 GWh ist eine Testierung ihres Alternativen Systems nach SpaEfV ausreichend

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