Aktuelle Informationen zu unserem Leistungsangebot
Einführung des neuen EA-Mark

Im September 2025 wurde das kombinierte MLA-Zeichen (kurz „EA-Mark“) der European co-operation for Accreditation (EA) veröffentlicht.
Wir freuen uns, Sie darüber zu informieren, dass wir von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) offiziell die Erlaubnis zur Nutzung des kombinierten EA-DAkkS-Akkreditierungssymbols erhalten haben.
Damit können wir künftig das EA-Mark in Verbindung mit dem DAkkS-Akkreditierungssymbol (EA-DAkkS-Akkreditierungssymbol) im Rahmen unserer akkreditierten Zertifizierungsverfahren nutzen.
Das multilaterale Abkommen der European co-operation for Accreditation (EA) – meist EA MLA (Multilateral Agreement) genannt – ist eine Vereinbarung zwischen nationalen Akkreditierungsstellen in Europa. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist Unterzeichnerin des „EA Multilateral Agreement“ (MLA).
Das EA-Mark steht für:
- Gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungen in Europa.
- Gegenseitige Akzeptanz von Akkreditierungen innerhalb der Mitgliedsstaaten.
- Erhöhte Transparenz und Vertrauen in die Kompetenz und Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle.
- Förderung der internationalen Anerkennung (zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit).
Durch die Nutzung des EA-Marks wird die internationale Gleichwertigkeit unserer Akkreditierung noch sichtbarer dokumentiert und das Vertrauen in akkreditierte Konformitätsergebnisse gestärkt. Für Sie als zertifiziertes Unternehmen bedeutet dies eine zusätzliche Bestätigung, dass Ihre Zertifizierung auf einer europaweit anerkannten Akkreditierungsbasis erfolgt.
Was bedeutet das für Kunden der ICG?
✅ Keine zusätzliche Zertifizierung in anderen europäischen Ländern erforderlich
✅ Erleichterung von Marktzugang und Ausschreibungen
✅ Höheres Vertrauen bei Kunden, Behörden und Geschäftspartnern
✅ Stärkere Außenwirkung im Vergleich zu nicht akkreditierten Zertifikaten
Das EA-Mark unterstreicht künftig noch deutlicher die internationale Anerkennung der zugrunde liegenden Akkreditierung.
AZAV – Neue Empfehlungen des Beirats vom 10.06.2025
Bitte beachten Sie die neuen Empfehlungen des Beirats vom 10.06.2025, welche ab dem 01.07.2025 in Kraft treten.
Durchführungsformen von Maßnahmen und die Definition von Unterricht wurden darin genauer spezifiziert. Ab dem 01.07.2025 sind Stunden zu asynchronen Anteilen auf den Zertifikaten anzugeben.
Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III vom 10.06.2025AZAV – neue Bundesdurchschnittskostensätze ab 01.07.2024
Am 01.07.2024 wurden von der Agentur für Arbeit neue Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht. Diese sind anzuwenden für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung ab dem 01.07.2024 eingereicht wird:
Bundesdurchschnittskostensätze für FbW-Maßnahmen – Stand: 01.07.2024 Bundesdurchschnittskostensätze für §45-Maßnahmen – Stand: 01.07.2024Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30.06.2024 eingereicht wurden, unterliegen übergangsweise dem (alten) B-DKS:
Bundesdurchschnittskostensätze für FbW-Maßnahmen – Stand: 01.07.2022 Bundesdurchschnittskostensätze für §45-Maßnahmen – Stand: 01.07.2022AZAV – Änderungen bei Maßnahmen nach §45 ab 01.01.2021
Zum 01.01.2021 werden die Maßnahmeziele nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (alt) und § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III (alt) zusammengelegt. Das neue Maßnahmeziel lautet: § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Das bisherige Maßnahmeziel nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III steht für Maßnahmezulassungen nicht mehr zur Verfügung.
Weiterhin gelten ab dem 01.01.2021 für §45-Maßnahmen neue Bundesdurchschnittskostensätze, die Sie unter folgendem Link einsehen können:
Bundesdurchschnittskostensätze für §45-Maßnahmen – Stand: 01.01.2021Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 31.12.2020 eingereicht wurden, unterliegen dem (alten) B-DKS vom Stand 01.07.2020.
Die Meldeliste für §45-Maßnahmen und das Maßnahmen-Tool stehen aktualisiert unter „Downloads“ zur Verfügung.
Akkreditierung zur DIN 77200-1
Die ICG Zertifizierung GmbH hat das Akkreditierungsverfahren für den Standard DIN 77200-1:2017 Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN 72000-3:2017 erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie unter DIN 77200-1.
Akkreditierung zur ISO 45001
Die ICG Zertifizierung GmbH hat das Akkreditierungsverfahren für den neuen Standard DIN ISO 45001 erfolgreich abgeschlossen. Ab sofort können wir damit Audits nach ISO 45001 durchführen und akkreditierte Zertifikate nach diesem Standard ausstellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter ISO 45001.